Erfreulicherweise wird die Stadt bei ihren vielfältigen Aufgaben immer wieder durch großzügige Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, von Vereinen, von Firmen mit Sitz innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes sowie von anderen Institutionen unterstützt.
Herzlichen Dank Ihnen allen dafür!
Der Sächsische Landtag hat zur Verfahrensweise eine entsprechende Regelung beschlossen, die für Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen verbindlich ist.
Sie wollen die Stadt als Trägerin der Feuerwehr bei der Aufgabenerfüllung im Bereich Feuerwehrmuseum oder Feuer- und Katastrophenschutz (Ortsfeuerwehren Ebersbach und Neugersdorf) finanziell durch eine Spende unterstützen?
Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass Sie im Vorfeld oder parallel zur Spende per Überweisung das Formular „Spendenankündigung für Geldzuwendungen“ oder das entsprechende Formular für Sachspenden ausfüllen, unterschreiben und an die Stadtverwaltung senden.
Dies kann per Post an
Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
Reichsstraße 1
02730 Ebersbach-Neugersdorf
oder
per Fax an
03586 763190
oder eingescannt per eMail an
erfolgen.
Parallel besteht die Möglichkeit, direkt über die jeweiligen Fördervereine zu spenden.

